Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d)
*i*calendar*i* am 25. Januar 2026
Durchführung der Wahl des Oberbürgermeisters am 25.01.2026
Zur Durchführung der Wahl des Oberbürgermeisters wird bekannt gemacht:
- Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
- Die Gemeinde ist in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 04.01.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
- Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
den Namen eines im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht
oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt. - Jeder Wähler kann – außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. - Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. - Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält.
Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags. - Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). - Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Oberbürgermeisters am 25. Januar 2026
Nachstehend werden die Bewerber für die Wahl des Oberbürgermeisters bekannt gemacht, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden.
Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden.
| Lfd. Nr. | Familienname, Vorname(n) | Beruf oder Stand | Geburtsjahr | Wohnort (Hauptwohnung) |
| 1 | Holzwarth, Hartmut | Oberbürgermeister, Dipl. -Verwaltungswirt (FH) |
1969 | 71364 Winnenden |
| 2 | Fischer, Hans-Martin | Medienproduzent, Dipl.-Medieningenieur (FH) |
1965 | 71364 Winnenden |
Vorstellung der Kandidaten
Die Bewerber um die Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Winnenden haben am Donnerstag, 15. Januar 2026, Beginn 19.00 Uhr, die Gelegenheit, sich der Bürgerschaft in öffentlicher Versammlung in der Hermann-Schwab-Halle (Albertviller Straße in Winnenden) vorzustellen.
Anschließend besteht die Möglichkeit, Fragen an die Bewerber zu stellen. Die gesamte Bürgerschaft ist zu dieser öffentlichen Veranstaltung herzlich eingeladen. Einlass ist ab 18.30 Uhr.
Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.
Oberbürgermeisterwahl 25. Januar 2026
Wer wird gewählt?
Am Sonntag, 25. Januar 2026, wird der Oberbürgermeister der Stadt Winnenden gewählt. Die öffentliche Bekanntmachung über die Zulassung der Bewerber sowie über die Durchführung der Wahl können hier nachgelesen werden: www.winnenden.de/wahlen
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 3 Monate seine Hauptwohnung in Winnenden hat.
Wie kann das Wahlrecht ausgeübt werden?
Die Wahlberechtigten werden gebeten, das Wahlbenachrichtungsschreiben – welches ihnen bis zum 4. Januar 2026 zugegangen sein sollte – mit in das Wahllokal zu bringen. Auf diesem Schreiben ist vermerkt, in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Das Wahlbenachrichtigungsschreiben wird nach der Stimmabgabe wieder mitgegeben und sollte unbedingt für eine eventuelle Neuwahl aufbewahrt werden.
Wahlberechtigte, die ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben verlegt oder gar nicht erhalten haben, können trotzdem am Wahlsonntag ihr Wahlrecht ausüben. In diesem Fall werden die Wahlberechtigten gebeten, einen gültigen Personalausweis mit in das Wahllokal zu bringen, damit dort anhand des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigung festgestellt werden kann. Falls Ihnen das zuständige Wahllokal nicht bekannt ist, melden Sie sich bitte beim Wahlamt.
Wie kann per Briefwahl gewählt werden?
Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen oder in einem anderen Wahllokal wählen möchte, kann mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag (persönlich, schriftlich oder digital) beim Wahlamt der Stadt Winnenden. Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Diese sollte Ihnen bis spätestens 4. Januar 2026 zugegangen sein. Füllen Sie die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben es dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen auch online unter www.winnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum vom 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 23. Januar 2026, um 18.00 Uhr beantragt werden. Danach ist die gesetzlich vorgeschriebene Antragsfrist abgelaufen.
Rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der rechtzeitig beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 24. Januar 2026, in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Wahlamt der Stadt Winnenden.
Am Wahltag plötzlich krank?
Auch kann ein Walhberechtigter noch bis Sonntag, 25. Januar 2026, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Bei Fragen rund um die Wahl können Sie sich gerne an uns wenden: Stadtverwaltung Winnenden, Wahlamt, Rathaus, Torstraße 10, 1. OG, Zimmer 126, Telefon: 07195 – 13 101
Allgemeine Informationen – Änderungen bei den Wahllokalen
Am 25. Januar 2026 findet in Winnenden die Wahl zum Oberbürgermeister bzw. zur Oberbürgermeisterin statt. Deshalb werden alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger gebeten, sich an der Wahl zu beteiligen und das ihnen zustehende Wahlrecht auszuüben.
Welche Wahllokale gibt es?
Es werden insgesamt 19 Urnenwahlbezirke eingerichtet sein, welche von 8 bis 18 Uhr am Wahltag geöffnet haben. Diese sind:
10-001 Rathaus, Torstraße 10
10-002 Grundschule Hungerberg
10-003 Kastenschule
10-004 Lessing-Gymnasium
10-005 Haus der Jugend
10-006 Pflegezentraum Haus im Schelmenholz
10-007 Maximilian-Kolbe Haus
10-008 Vereinsraum Hanweiler
10-009 Altes Rathaus Breuningsweiler
10-010 Gemeindehalle Höfen
10-011 Rathaus Baach
10-012 Kirche Bürg
10-013 Feuerwehrgerätehaus Hertmannsweiler
10-014 Gretel-Nusser-Kindergarten
10-015 Buchenbachhalle, Birkmannsweiler
10-016 Paul-Schneider-Haus
10-017 Pflegezentrum Haus im Schelmenholz
10-018 Lessing-Gymnasium
10-019 Buchenbachhalle, Birkmannsweiler
Änderung bei den WAHLLOKALEN - Bitte beachten!
Im Vergleich zur letzten Wahl sind drei Wahllokale neu hinzugekommen:
In Birkmannsweiler gibt es künftig zwei Wahllokale in der Buchenbachhalle, ebenso im Pflegezentrum Haus im Schelmenholz.
Das Wahllokal, welches bisher in der Hermann-Schwab Halle eingerichtet war, ist künftig im Lessing-Gymnasium und wurde ebenfalls auf zwei Wahllokale erweitert.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versandt?
Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle wahlbrechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 22. Dezember 2025 versandt. Spätestens am 4. Januar 2026 müssen diese allen Wahlberechtigten zugegangen sein. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Winnenden.
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Wenn Sie am Wahltag nicht die Möglichkeit haben im Wahllokal zu wählen, können Sie Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag (persönlich, schriftlich oder digital) beim Wahlamt der Stadt Winnenden. Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Hierfür füllen Sie entweder die Wahlbenachrichtung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben sie dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen auch online unter www.winnnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum vom 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann nach heutigem Stand ab 5. Januar 2026 erfolgen.
Bei Fragen zur Wahl können Sie sich gerne jederzeit an das Wahlamt der Stadt Winnenden wenden:
Stadt WinnendenWahlamt, 1. OG, Zimmer 126Torstraße 10Tel.: 07195 – 13 101
Ausschreibung der Stelle und Beginn der Bewerberfrist
Die Stellenausschreibung zur Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin der Stadt Winnenden erfolgt am Freitag, 21. November 2025, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Mit dieser Veröffentlichung beginnt zugleich die Frist für die Einreichung von Bewerbungen.
Bewerbungen können ab Samstag, 22. November 2025, 0.00 Uhr, im Rathaus Winnenden eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 29. Dezember 2025, um 18.00 Uhr. Maßgeblich für den Beginn und Ablauf der Bewerbungsfrist ist ausschließlich die Veröffentlichung im Staatsanzeiger.
Zusätzlich wird die Stellenausschreibung am Donnerstag, 27. November 2025, im Amtsblatt „Blickpunkt Winnenden“ veröffentlicht. Diese Veröffentlichung dient der Information, löst jedoch keine eigene Frist aus.
In den kommenden Wochen wird die Stadt Winnenden weitere Hinweise zum Ablauf der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 25. Januar 2026, sowie Informationen zur Erreichbarkeit des Wahlamtes und zum Wahlverfahren bekannt geben.
Landtagswahl 2026
*i*calendar*i* am 8. März 2026
Baden-Württemberg wählt: Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl statt –Informationen für Wahlberechtigte
Am Sonntag, 8. März 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Die Wahl des 18. Landtags ist ein zentraler Bestandteil der demokratischen Willensbildung im Land und entscheidet über die politische Ausrichtung in den kommenden fünf Jahren.
Wer darf wählen?
An der Landtagswahl dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben, teilnehmen.
Neues Wahlsystem?
Mit der Wahl im Jahr 2026 tritt ein neues Wahlsystem in Kraft. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird eine konkrete Person im eigenen Wahlkreis gewählt – die Kandidatin oder der Kandidat soll den Wahlkreis direkt im Landtag vertreten.
- Die Zweitstimme entscheidet darüber, welche Partei wie viele Sitze im Landtag bekommt.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt?
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 28. Januar 2026 zugestellt.
Wählen per Briefwahl?
Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen oder in einem anderen Wahllokal wählen möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag beim Wahlamt der Stadt Winnenden. Füllen Sie die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben es dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen online unter www.winnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum 28. Januar 2026 bis 5. März 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Bei Fragen rund um die Wahl können Sie sich gerne an uns wenden:
Stadt Winnenden
Wahlamt
Torstraße 10
1.OG, Zimmer 126
Tel.: 07195 – 13 101
