Bauantrag einreichen
Bitte beachten Sie, dass alle Bauanträge ausschließlich über das virtuelle Bauamt eingereicht werden müssen. Eine Einreichung auf anderem Wege ist nicht möglich.
Elektronische Bauvorlagen sind als PDF-Dokument im PDF/A-Format (“Portable Document Format Archivable”) zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis im Zusammenhang mit der Bildung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie bestätigt, dass eine Wohnung oder eine sonstige selbstständige Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich vollständig von anderen Einheiten abgeschlossen ist - also beispielsweise über eigene, abschließbare Zugänge und eine klare räumliche Trennung verfügt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung, um Sondereigentum (z. B. Eigentumswohnungen) im Grundbuch eintragen zu lassen. Sie wird häufig im Rahmen von Teilungserklärungen und bei der Aufteilung von Gebäuden in mehrere Eigentumseinheiten benötigt.
Die Ausstellung erfolgt durch die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden (GVV). Ansprechpartner ist Herr Thomas Vogel.
Der Antrag kann digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht werden. Details finden Sie hier. Alternativ kann der Antrag auch analog in Heftform (3-fach) über den Postweg erfolgen oder Sie bringen die Unterlagen zu den Öffnungszeiten vorbei.
Das Antragsformular und ein Merkblatt mit den Details zur Antragstellung finden Sie nachfolgend.


