Informationen im Überblick: Standsicherheit von Bäumen

Umsturzgefährdete Bäume im Bereich von Straßen und Wegen stellen eine Gefahr für den Verkehr und Passanten dar. Daher ist eine regelmäßige Kontrolle der Standsicherheit und gegebenenfalls eine zügige Beseitigung der Bäume unerlässlich.
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht von Bäumen laut Bürgerlichem Gesetzbuch stets beim Grundstückseigentümer. Dieser hat die Standfestigkeit der Bäume sicherzustellen und bei Bedarf ohne Aufforderung unverzüglich Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu ergreifen. Besonderes Augenmerk sollte daher insbesondere den Bäumen gelten, die direkt an Straßen und Wegen angrenzen bzw. bei Baum- oder Astbruch auf diese fallen können.
Vor dem Hintergrund, dass das Eschentriebsterben auch in Winnenden bereits dazu geführt hat, dass betroffene Bäume gefällt werden müssen, haben auch private Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer
Kontrollieren Sie regelmäßig die Standfestigkeit von Bäumen auf Ihrem Grundstück. Jeder Grundstücksbesitzer hat gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Besonderes Augenmerk sollte daher insbesondere den Bäumen gelten, die direkt an Straßen und Wegen angrenzen bzw. bei Baum- oder Astbruch auf diese fallen können.
Besitzer von Grundstücken, auf welchen standunsichere Bäume festgestellt werden, werden durch die Stadtverwaltung kontaktiert und aufgefordert, zeitnah die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Kommen die Grundstücksbesitzer dieser Aufforderung in der gesetzten Frist nicht nach oder besteht Gefahr in Verzug, werden durch die Stadtverwaltung Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Die Kosten für die Arbeiten werden dem Grundstücksbesitzer anschließend in Rechnung gestellt.
Auch die Stadtverwaltung kontrolliert regelmäßig die Standsicherheit der Bäume auf städtischem Grund. Alle Bäume auf städtischen Grundstücken sind in einem Kataster erfasst und werden zweimal jährlich überprüft. Entlang von Gewässern finden ebenfalls zweimal jährlich Kontrollen statt. Wird festgestellt, dass Bäume nicht mehr standsicher sind oder drohen ihre Standfestigkeit zu verlieren, werden zügig entsprechende Sicherungen vorgenommen oder die Bäume entfernt.
Weitere Informationen rund um das Eschentriebsterben und die Verkehrssicherungspflicht für Baumbesitzer finden Sie unter www.winnenden.de/baeume.