Beteiligungsbericht der Stadt Winnenden 2024
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1. Nach § 105 Abs.2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Stadt Winnenden zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
2. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 den Beteiligungsbericht 2024 zur Kenntnis genommen.
Der Beteiligungsbericht 2024 wird nach § 105 Abs. 3 i.V.m. § 105 Abs. 1 Nr. 2b GemO bekannt gegeben und liegt ab dem 16.10.2026 für sieben Tage während den Öffnungszeiten der Stadtkämmerei bei der Stadtverwaltung Winnenden, Stadtkämmerei, Marktstraße 26 öffentlich aus.

