Entgeltordnung für das Geschirrmobil der Stadt Winnenden
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1. Entgelterhebung
Die Stadt Winnenden erhebt für die Benutzung des Geschirrmobils der Stadt und dessen zugehörige Ausstattung Entgelte nach dieser Entgeltordnung.
2. Entgeltschuldner
Schuldner der Entgelte ist der Veranstalter bzw. Vertragspartner. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die Entgeltordnung unterscheidet zwischen ermäßigten Nutzern und Vollzahlern. Ermäßigungsberechtigt sind städtische Nutzer, Winnender Vereine, Schulen und Kindergärten sowie die Freiwillige Feuerwehr Winnenden. Alle weiteren Nutzer gelten als Vollzahler.
3. Nutzungsentgelte
Die Stadt Winnenden erhebt für die Benutzung des Geschirrmobils und der zugehörigen Ausstattung folgende Entgelte:
1) Geschirrmobil komplett
a) für 1. Nutzungstag
- ermäßigt 70,00 €
- Vollzahler 140,00 €
b) bei mehrtägiger aufeinanderfolgender Nutzung durch denselben Veranstalter, ab dem
2. Nutzungstag je Tag
- ermäßigt 50,00 €
- Vollzahler 100,00 €
2) Geschirrbehälter (ohne Geschirrmobil) bei separater Nutzung
je Behältnis (unabhängig von Menge/Ausstattungsinhalt im Behältnis) und je Nutzungstag
- ermäßigt 10,00 €
- Vollzahler 20,00 €
3) Nebenentgelte
a) Entgeltzuschlag 100,00 €
je angefangener Überziehungstag bzw. Anzahl angefangener Tage nach Ablauf der vertraglich festgelegten Nutzungszeit und nicht oder unvollständiger Rückgabe von Geschirrmobil, Ausstattung oder Unterlagen.
b) Betriebskosten
Notwendige Anschlüsse für Betrieb und Versorgung bzw. Entsorgung sind vom Veranstalter
auf eigene Rechnung her-/ bereit zu stellen.
Die Betriebskosten trägt der jeweilige Mieter der Einrichtung.
c) Betriebsmittel
Kosten für notwendige Geschirr-Reinigungsmittel und sonstige Betriebsstoffe für den Betrieb sind in den Nutzungsentgelte enthalten.
d) Reinigung
Die Reinigung des Geschirrmobils vor Rückgabe an die Stadt ist Angelegenheit des Entgeltschuldners. Die Stadt behält sich vor bei festgestellter nicht ordnungsgemäß erfolgter Reinigung das Geschirrmobil mit Ausstattung gegen Kostenersatz zu reinigen bzw. reinigen zu lassen, falls nach Aufforderung zur Nachreinigung keine Reinigung oder kein ordentlicher Zustand festzustellen ist. Die unterlassene oder nicht ordnungsgemäße Reinigung wird dem Entgeltschuldner mit den tatsächlichen Kosten für Personaleinsatz und Reinigungsmittel in Rechnung gestellt.
e) Entgelte für sonstige Leistungen Dritter
Leistungen, die durch Miete, Betrieb des Geschirrmobils und der Ausstattung während der Mietzeit im Zusammenhang erforderlich werden, werden nach dem tatsächlichen Aufwand z.B. für Material, Personal- /Zeitaufwand abgerechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.
f) Versicherung, Beschädigung, Haftung
Beschädigungen an Geschirrmobil und dazugehörender Einrichtung und Ausstattung werden entsprechend den Wiederherstellungskosten bzw. dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Kosten für Versicherung und Haftung trägt ausschließlich der Entgeltschuldner.
4) Gesamtnutzungsentgelte
Die Gesamtnutzungsentgelt für das Geschirrmobil berechnet sich aus der Summe der Nutzungs- und Nebenentgelte zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
4. Ausfall angemeldeter Veranstaltungen
Sind der Stadt durch Ausfall einer Belegung bereits Kosten entstanden, kann dem Entgeltschuldner die Hälfte der fälligen Hauptentgelte in Rechnung gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn der Entgeltschuldner den Ausfall nicht zu vertreten hat und die Absage mindestens eine Woche vor dem Nutzungstermin schriftlich oder mündlich bei der Stadt eingegangen ist.
5. Entgeltermäßigung, - befreiung
a) Entgeltermäßigungen und Entgeltbefreiungen werden nach den Richtlinien der Stadt
Winnenden zur Förderung von Vereinen und Organisationen in der jeweils gültigen Fassung gewährt.
b) Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder wenn die Erhebung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, kann die Stadt auf Antrag auf die Entgelte teilweise oder auch in vollem Umfang verzichten.
6. Fälligkeit
Die Entgelte werden am Tag der Veranstaltung fällig. Sie werden von der Stadt in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kostenfrei an die Stadtkasse zu überweisen.
7. Wirksamkeit
Die Entgeltordnung für das Geschirrmobil wurde durch den Gemeinderat der Stadt Winnenden am 21. Juli 2026 beschlossen und entfaltet ihre Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2027. Bisherige Entgeltordnungen für das Geschirrmobil werden hierdurch abgelöst.

