Jahresabschluss 2024 der Fernwärme Winnenden Verwaltungs-GmbH
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1. Die Gesellschafterversammlung der Fernwärme Winnenden Verwaltungs-GmbH hat in ihrer Sitzung am 05.10.2026 den Jahresabschluss 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.060,00 € festgestellt, welcher in die Gewinnrücklage eingestellt wurde.
2. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2024 der Fernwärme Winnenden Verwaltungs-GmbH geprüft, einen Prüfbericht erstellt und darin den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Auszug) erteilt: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Fernwärme Winnenden Verwaltungs-GmbH, Winnenden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft. (…) Unsere Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
3. Der Jahresabschluss 2024 der Fernwärme Winnenden Verwaltungs-GmbH - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang - sowie der Lagebericht werden nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 a und b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bekannt gegeben und liegt in der Zeit vom 16.10.2026 bis 27.10.2026 während den Öffnungszeiten in der Stadtkämmerei, Marktstraße 26, 71364 Winnenden im 2. Obergeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

