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Die Erschließungsarbeiten in den Kreuzwiesen haben begonnen.
Meldung vom 18. Dezember 2025

Richtlinien über die Vergabe von kommunalen Bauplätzen der Stadt Winnenden im Baugebiet Kreuzwiesen

Die Stadt Winnenden beabsichtigt, im Frühjahr 2026 mit der Vermarktung der in ihrem Eigentum stehenden Bauplätze im Baugebiet „Kreuzwiesen“ im Stadtteil Birkmannsweiler zu beginnen. Hierbei handelt es sich um vier Bauplätze für Einfamilienhäuser sowie zwei Bauplätze für Doppelhaushälften. Bauinteressente haben nach Vermarktungsstart die Möglichkeit, sich im Zuge des anstehenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke im Baugebiet „Kreuzwiesen“ in Birkmannsweiler zu bewerben. Die Bauplätze werden ausschließlich an Privatpersonen zur Eigennutzung verkauft. Der Kaufpreis für die Bauplätze beträgt einheitlich 750,00 Euro pro m².
Der Plan zeigt den betroffenen Bereich zwischen der Haupt- und Rechbergstraße
Meldung vom 18. Dezember 2025

Inkrafttreten des Bebauungsplans "Rechbergstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 16.12.2025 die Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Rechbergstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler, Planbereich: 41.22, sowie über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.   Der Satzungsbeschluss wird gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.   Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB durch das Regierungspräsidium Stuttgart, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.   Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden-Birkmannsweiler.   Maßgebend sind der zeichnerische Teil des Bebauungsplans (Lageplan) im Maßstab 1 : 500 des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 21.10.2025 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 21.10.2025, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden.   Der Bebauungsplan und die Begründung können beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 324 während den regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Jede Person kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.   Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Ausschnitt aus dem Flurstücksplan zeigt das Gebiet zwischen der Wein- und der Rieslingstraße
Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler
Meldung vom 20. November 2025

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan

Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 18.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler, Planbereiche 35.01, 35.03, 35.07 und 35.09 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.   Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hanweiler.   Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften befindet sich im südlichen Bereich des Stadtteils Hanweiler in einer südwestlichen Randlage des Stadtgebiets Winnenden. Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 20.10.2025 zu entnehmen.
Der Ausschnitt aus dem Flurstücksplan zeigt das Gebiet zwischen der Wein- und der Rieslingstraße
Lageplan Geltungsbereich Veränderungssperre
Meldung vom 20. November 2025

Inkrafttreten der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigenBebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler

Aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs vom 3. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 394) geändert worden ist. in Verbindung mit§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2024 (GBI. S. 98) m. W. v. 23. November 2024 bzw. 1. Januar 2025, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 18.11.2025 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler, Planbereiche: 35.01, 35.03, 35.07 und 35.09, beschlossen.   Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Lageplan des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 20.10.2025, Maßstab 1 : 500, mit unterbrochenen schwarzen Strichen umrandet dargestellt und liegt auf Gemarkung Winnenden - Hanweiler (siehe Planskizze).   Die Veränderungssperre kann beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 323 während den regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.   Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Ausschnitt aus dem Flurstücksplan zeigt die betroffenen Flurstücke am Ende des Dornfelderwegs
Meldung vom 20. November 2025

Beschluss über die Einstellung des Verfahrens für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 18.11.2025 die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.   Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hanweiler.   Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegt südlich der Weinstraße, westlich des Dornfelderwegs, nördlich des Gewässers Trombach und östlich des Kronengässles. Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 24.01.2022 zu entnehmen.
Meldung vom 05. November 2025

Öffentliche Bekanntmachung vom 24.10.2025 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- hat den Bau der gemeinschaftlichen Anlagen durch Änderungsbeschluss Nr. 9 des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan in der Flurbereinigung Berglen-Rettersburg/Öschelbronn für zulässig erklärt. Die Genehmigung umfasst folgende Maßnahmen: Einzelne Wegabschnitte, sind auf Grund der Beanspruchung der Anfahrtswege für die Bodenverbesserungsmaßnahmen in den Gewannen „Am Rudersberger Weg“, „Raitäcker“ und „Heutal“ instand zu setzen.