Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden hat in ihrer Sitzung am 23. Juli 2025 den Jahresabschluss nach § 95 b Abs. 1 GemO in der von der Geschäftsstelle vorgelegten Fassung festgestellt.
Die Feststellung umfasst:
1. Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 1.036.850,37 € |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 1.106.424,41 € |
Ordentliches Ergebnis | -69.574,04 € |
Sonderergebnis | 0,00 € |
Gesamtergebnis | -69.574,04 € |
Nachrichtlich: Minderung des Basiskapitals |
0,00 € |
Gesamtfinanzrechnung:
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 986.865,26 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.092.534,52 € |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -105.669,26 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
Saldo aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf | -105.669,26 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres |
-105.669,26 € |
Überschuss/Bedarf an haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | -2.800,96 € |
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln | -108.470,22 € |
Endbestand an Zahlungsmitteln | 1.143.890,71 € |
2. Die Vermögensrechnung / Bilanz des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden wird wie folgt festgestellt: Die Vermögensrechnung/Bilanz wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt:
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 2.297.312,63 €.Davon entfallen auf der Aktivseite unter
Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.120,98 € |
das Sachvermögen | 897.201,09 € |
das Finanzvermögen | 1.297.445,13 € |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 € |
Davon entfallen auf der Passivseite unter
das Basiskapital | 840.688,88 € |
die Rücklagen | 422.056,46 € |
die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 € |
die Sonderposten | 897.201,09 € |
das Ergebnis des laufenden Jahres | 0,00 € |
die Verbindlichkeiten | 36.820,77 € |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 € |
3. die Haushaltsrechnung des Jahresabschlusses 2023.
4. die Vermögensrechnung des Jahresabschlusses 2023.
5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahresabschlusses 2023.
6. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95 b Abs. 2 GemO vorzulegen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten.
7. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 69.574,04 € wird gemäß § 25 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 49 Abs. 3 Satz 2 und 3 GemHVO aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses nach § 52 Abs. 4 Nr. 1.2.1 GemHVO entnommen.