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Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden hat in ihrer Sitzung am 23. Juli 2025 den Jahresabschluss nach § 95 b Abs. 1 GemO in der von der Geschäftsstelle vorgelegten Fassung festgestellt.
Die Feststellung umfasst:

1. Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung:

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge   1.036.850,37 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.106.424,41 €
Ordentliches Ergebnis -69.574,04 €
Sonderergebnis 0,00 €
Gesamtergebnis -69.574,04 €
Nachrichtlich:
Minderung des Basiskapitals
              0,00 €

Gesamtfinanzrechnung:

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 986.865,26 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.092.534,52 €
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit -105.669,26 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 €
Saldo aus Investitionstätigkeit 0,00 €
Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf -105.669,26 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Haushaltsjahres
-105.669,26 €
Überschuss/Bedarf an haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen  -2.800,96 €
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -108.470,22 €
Endbestand an Zahlungsmitteln 1.143.890,71 €

2. Die Vermögensrechnung / Bilanz des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden wird wie folgt festgestellt: Die Vermögensrechnung/Bilanz wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: 
Die Vermögensrechnung   zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 2.297.312,63 €.Davon entfallen auf der Aktivseite unter

Immaterielle Vermögensgegenstände 2.120,98 €
das Sachvermögen 897.201,09 €
das Finanzvermögen 1.297.445,13 €
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €

Davon entfallen auf der Passivseite unter

das Basiskapital 840.688,88 €
die Rücklagen 422.056,46 €
die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 €
die Sonderposten 897.201,09 €
das Ergebnis des laufenden Jahres 0,00 €
die Verbindlichkeiten 36.820,77 €
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €

3. die Haushaltsrechnung des Jahresabschlusses 2023.

4. die Vermögensrechnung des Jahresabschlusses 2023.

5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahresabschlusses 2023.

6. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95 b Abs. 2 GemO vorzulegen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten.

7. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 69.574,04 € wird gemäß § 25 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 49 Abs. 3 Satz 2 und 3 GemHVO aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses nach § 52 Abs. 4 Nr. 1.2.1 GemHVO entnommen.