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Ausschreibung des Fischereirechts mit Übertragung der fischereigesetzlichen Hegepflicht ab dem 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2032

Die Stadt Winnenden verpachtet die Fischereirechte in folgenden Gewässern ab dem 1. Januar 2024:

Buchenbach:

Stadt Winnenden, Gemarkung Winnenden von der Markungsgrenze Höfen beim Flst. 4193 bis zur Markungsgrenze Leutenbach., Rems-Murr Kreis
Länge ca. 2.270 m, Breite 3,50 m, Fläche 0,8 ha

Zipfelbach:

Stadt Winnenden, Flst. 1472, der Markung Winnenden-Breuningsweiler bis zur Markungsgrenze Schwaikheim, Rems-Murr Kreis
Länge ca. 6.500 m, Breite 1,80 m, Fläche 1,2 ha; Nebenbäche 0,4 ha

Gesamt 2,5 ha. Jeweils mit Nebenbächen, jedoch ohne den Hambach (Bach Nr. 1/2)

Die Verpachtung erfolgt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2032. Die fischeireigesetzliche Verpflichtung zur Hege nach § 14 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) wird ganz auf den Pächter übertragen.
 Der Pachtzins für das Fischereirecht beträgt jährlich mindestens 500,- € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Pachtbewerbern müssen nach § 17 FischG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz eins gültigen Fischereischeins sein.
 
Bewerbungen können ab sofort bis zum 01.03.2023 bei der Stadtverwaltung Winnenden, Torstraße 10, Winnenden bzw. unter stadtkaemmerei@winnenden.de eingereicht werden.
Bei der Bewerbung sind folgende Punkte anzugeben:
 

  1. Name, Anschrift, Kontaktdaten
  2. Angaben zu bisherigen Fischereierfahrungen
  3. Kopie des gültigen Fischereischeins
  4. Kopie des gültigen Ausweisdokuments
  5. Pachtgebot

scbuEs erfolgt eine freihändige Vergabe.
 
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Carina Combé, Stadtkämmerei, Telefon 07195-13221 oder carina.combe@winnenden.de.
 
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.winnenden.de.