Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung
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Die Anlegung eines Grundbuchs für die Stadt Winnenden
als Eigentümerin hinsichtlich folgender bisher nicht im Grundbuch gebuchter Flurstücke der Gemarkung
Winnenden steht bevor:
Flurstück | Beschrieb | Größe m2 |
347/1 | Friedrichstraße, Verkehrsfläche | 821 |
3060/1 | Rot, Verkehrsfläche | 1.666 |
65 | Untere Sackstraße, Verkehrsfläche | 16 |
Wegen des genauen Beschriebs und der Lage der Flurstücke wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen
Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster wie folgt verwiesen:
Flurstück | Veränderungsnachweis Nr. |
347/1 | VN 1987/21, VN 1980/8, MU 1905 S. 86 |
3060/1 | VN 1985/35, MU 1907 S: 480, MU 1905 S: 314; MU 1869/70 S: 322 sowie Primärkataster |
65 | VN 1995/41, VN 1987/28, MU 1905 S. 99 sowie Primärkataster |
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Stadt Winnenden auf den Besitz an diesen Grundstücken bzw. deren tatsächliche Nutzung als öffentliche Straßen bzw. Wege.
Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesen Flurstücken in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. bei Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das o.g. Aktenzeichen anzugeben. Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich erhoben werden.
Waiblingen, den 17.07.2025
gez.
Knoche
Bezirksnotarin