Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 24. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- 24. FNP-Änderung -
Hier gelangen Sie zur signierten PDF-Datei. (600,6 KB)
Hier gelangen Sie zum Lageplan (5,012 MB) und zur Begründung (1,279 MB).
Hier gelangen Sie zur Stellungnahme des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (144,8 KB).

Entwurfsfeststellung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 24. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt. Die Bekanntmachung der Entwurfsfeststellung der 24. FNP-Änderung wird für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hiermit wiederholt.
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.
Das Gebiet "Öschelbronner Straße II" in Bürg stellt eine städtebaulich sinnvolle Ortsrandarrondierung dar, die bereits über einen vorhandenen Erschließungsansatz verfügt.Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein sollen, ist eine Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich notwendig, um die Planung und somit den Bebauungsplan zu realisieren.
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Öschelbronner Straße II" in Winnenden (0,41 ha)
Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:5.000.
Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme
vom 29.09.2025 bis 29.10.2025
unter der Internetadresse https://www.winnenden.de/bekanntmachungen Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Des Weiteren unter der Internetadresse https://www.leutenbach.de/rathaus/aktuelles/ausschreibungen-bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und unter der Internetadresse https://www.schwaikheim.de/aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:
- Stellungnahme des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 25.01.2024 zu den Themen Grundwasserschutz, Bodenschutz sowie landwirtschaftlichen Belangen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Winnenden, den 29.09.2025
Hartmut HolzwarthVorsitzenderGemeindeverwaltungsverband Winnenden

- Wohnbaufläche “ Öschelbronner Straße II" in Winnenden (0,41 ha)