Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- 17. FNP-Änderung -
Hier gelangen Sie zur signierten PDF-Datei. (644,5 KB)
Hier gelangen Sie zum Lageplan (10,835 MB) und zur Begründung (12,619 MB).
Hier gelangen Sie zu den Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart (415,3 KB), der Deutschen Bahn (222,2 KB), des Verbands Region Stuttgart (124 KB) und des Landratsamt Rems-Murr-Kreis (324,9 KB).

Entwurfsfeststellung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 04.12.2024 und der Gemeinderat Berglen am 17.12.2024 den Entwurf für die 17. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt. Die Bekanntmachung der Entwurfsfeststellung der 17. FNP-Änderung wird für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hiermit wiederholt.
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.
Die Gemeinde Schwaikheim plant im Außenbereich des Gemeindegebietes einen Naturkindergarten für zwei Gruppen für über dreijährige Kinder. Die für den Naturkindergarten ausgewählte Grünlandfläche befindet sich östlich der Kreisstraße (K 1850) und nördlich der Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße („Avus“).
Das Plangebiet grenzt im Norden an landwirtschaftliche Grünlandflächen, im Osten an den Landwirtschaftlichen Weg und dem Gartenhausgebiet "Bühlholz", im Süden an die Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße und im Westen an die Kreisstraße (K 1850).
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für den Gemeinbedarf "Naturkindergarten“ (0,34 ha)
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr.9 a) des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der 17. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a) des Baugesetzbuchs eine Fläche für den Gemeinbedarf, mit der Zweckbestimmung Naturkindergarten dargestellt werden.
Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 18.03.2024 im Maßstab 1:5.000.
Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme
vom 29.09.2025 bis 29.10.2025
unter der Internetadresse https://www.winnenden.de/bekanntmachungenErgänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Des Weiteren unter der Internetadresse https://www.leutenbach.de/rathaus/aktuelles/ausschreibungen-bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und unter der Internetadresse https://www.schwaikheim.de/aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Planungsbüro LarS aus Göppingen vom 23.10.2024 mit
o umweltbezogenen Informationen zu den Themen Schutzgut Fläche, Boden Kultur- und Sachgüter, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Mensch, Landschaftsbild und Erhohlung, Arten –und Lebensgemeinschaften, Wirkfaktoren und Wechselwirkungen
o Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung)
o Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation
o Grünordnerische Festsetzungen
o Vorschläge zur Umweltüberwachung (Monitoring) - Artenschutzbericht zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Büro Wagner + Simon Ingenieure GmbH aus Mosbach vom 10.10.2024
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.07.2024 zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
- Stellungnahme der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien vom 19.06.2024 zu den Themen möglicher entsteher Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen könnte
- Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 31.07.2024 zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
- Stellungnahme des Landratsamts vom 08.08.2024 zu den Themen Schutzgebiet, Artschutz, landwirtschaftliche Flächen der Vorbehaltsflur I
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Winnenden, den 22.09.2025
Hartmut HolzwarthVorsitzenderGemeindeverwaltungsverband Winnenden
