Geburt
Sie erwarten ein Baby? Informieren Sie sich über den Mutterschutz während der Schwangerschaft, lesen Sie alles rund ums Erziehungsgeld während der Elternzeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über sonstige finanzielle Hilfen.
Die Vaterschaft bei einem nicht ehelich geborenen Kind können Sie schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe beantragen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- Elterngeld beantragen
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
- Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesfamilienpass beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Mutterschutzlohn
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung wahrnehmen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Wohngeld beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen