Dezernate & Ämter
Gemeindeverwaltungsverband Winnenden
Bestehend aus der Stadt Winnenden und den Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim.
Kontakt
Telefon (0 71 95) 13-1 63
Fax (0 71 95) 13-3 95
E-Mail gvv@winnenden.de
Internet
http://www.winnenden.de
Zuständigkeit
Fachbereich Untere Baurechtsbehörde
Verfahrensbeschreibungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Ausschankerlaubnis für mehr als 4 Tage beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
ab 1. Juli 2015: Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 (neu) des Landes
Die Formulare finden Sie unter Nachweise. -
Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
-
Baubeschreibung (PDF)
-
Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
-
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- bis 30. Juni 2015: Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2008 (alt) des Landes für Altbauten
-
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Nachweise
-
Kenntnisgabeverfahren (PDF)
-
Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)