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Trinkwasserüberwachung

Leitungswasser hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Damit das so bleibt und um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, wird das Trinkwasser regelmäßig untersucht.

Einwandfreies Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern (z.B. Bakterien) sein. Für bestimmte Stoffe (z.B. Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel) gelten Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Bei der Trinkwasseraufbereitung werden Aufbereitungs- und Hilfsstoffe verwendet (z.B. Chlor, Ozon). Auch diese und ihre Reaktionsprodukte dürfen nur in geringen, nicht gesundheitsschädlichen Konzentrationen im Trinkwasser vorkommen.

Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die Wasserversorgungsunternehmen selbst verantwortlich. Sie müssen durch eigene Kontrollen die Qualität des Trinkwassers überprüfen. Zusätzlich werden unabhängig davon stichprobenartig amtliche Überwachungsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise durchgeführt.

Achtung: Die Qualität des Trinkwassers muss vom Verlassen des Wasserversorgungsunternehmens bis hin zum Wasserhahn gewährleistet sein, das heißt, neben den Wasserversorgungsunternehmen sind verstärkt auch Vermieter und Hausbesitzer verantwortlich für die Trinkwasserqualität. Sie müssen dafür sorgen, dass das angelieferte einwandfreie Trinkwasser nicht durch veraltete oder beschädigte Rohre beeinträchtigt wird.

Für den einzelnen Verbraucher können Geruch, Färbung, Trübung und Geschmack wichtige Hinweise auf die Qualität des Trinkwassers sein. Aber auch Wasser, das auf den ersten Blick unbedenklich erscheint, kann Krankheitserreger oder Stoffe in unerlaubten Mengen enthalten.

Hinweis: Wenn Sie den Verdacht haben, dass mit Ihrem Trinkwasser etwas nicht in Ordnung ist, sollten Sie sich mit Ihrem Wasserversorgungsunternehmen oder Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

Tipp: Nähere Informationen zur Trinkwasserüberwachung sowie Informationsmaterial zu diesem Thema erhalten Sie beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und auf den Seiten der Gesundheitsämter und der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter.

Nach § 4 Trinkwasserverordnung muss Wasser, welches von Lebensmittelbetrieben verwendet wird, grundsätzlich Trinkwasserqualität aufweisen. Landwirtschaftliche Betriebe sind Lebensmittelbetriebe. Auch zum Bewässern von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen muss grundsätzlich Wasser mit Trinkwasserqualität verwendet werden.

 

Um Trinkwasserreserven zu schonen, aus Kostengründen und weil nicht überall Grundwasser zur Verfügung steht, kann die Behörde für bestimmte Lebensmittelbetriebe Ausnahmen zulassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die behandelten Lebensmittel nicht durch die Verwendung des Wassers beeinträchtigt werden und durch Ihren Genuss die menschliche Gesundheit geschädigt wird.

Eine Verwendung von Wasser, das keine Trinkwasserqualität aufweist, setzt die Zulassung einer besonderen Abweichung für Wasser für Lebensmittelbetriebe durch den Geschäftsbereich Verbraucherschutz und tierärztlicher Dienst des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis nach § 10 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung voraus.

 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat ihn am 16.07.2008 freigegeben.