Dezernate & Ämter
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Telefon (0 71 51) 16 64-0
Fax (0 71 51) 16 64-4 76
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1453213801530-016025150
Internet
http://www.amtsgericht-waiblingen.de
Sprechzeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Dienstag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Mittwoch
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr