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Haushaltsrede zur Einbringung des Haushaltsplans 2024; Finanzplan und Investitionsmaßnahmen 2025 - 2027 der Stadt Winnenden und des Eigenbetriebs „Stadtbau Winnenden“

Große Kreisstadt Winnenden Haushaltsrede 2023 für 2024 am 9. November 2023 in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2024 mit Finanzplanung bis 2027 von Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth - es gilt das gesprochene Wort -

Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth

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Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
sehr geehrte Herren Erster Bürgermeister Sailer und Bürgermeister Haas,
sehr geehrte Amtsleiterinnen und Amtsleiter,
sehr geehrte Mitarbeitende und Zuhörer,

den Haushaltsentwurf 2024 mit der Finanzplanung bis 2027 legen wir Ihnen heute pünktlich vor. Das war - nachdem die Spitze der Kämmerei von Februar bis September unbesetzt war und mit einer kommissarischen Spitze gearbeitet werden musste - allerdings keine Selbstverständlichkeit. Es ist deswegen eine tolle Gemeinschaftsleistung der Beteiligten.
Mein Dank hierfür gilt insbesondere Finanzbürgermeister Jürgen Haas und unserem stellvertretenden Kämmerer René Schmalz, kommissarischer Kämmerer bis vor kurzem, sowie Christiane Erlach, kommissarische stellv. Kämmerin bis vor kurzem.
Mit Denis Frottier haben wir ja Gottseidank unseren neuen Kämmerer gewonnen, der seit einigen Wochen in den weiterlaufenden Planungsprozess miteingestiegen ist. Diese drei bzw. jetzt vier Personen haben zusammen mit dem Team der Kämmerei und den Fachämtern den vorliegenden Entwurf erarbeitet. Es ist ob dieser Umstände also sehr erfreulich, dass in zeitlicher Hinsicht alles sehr planmäßig gelaufen ist.
Weniger erfreulich sind die äußeren Umstände unter denen wir planen mussten. Wir haben eine schwächelnde Konjunktur, eine im dritten Jahr starke Inflation (2021: 3,1%; 2022: 6,9 %; 2023 voraussichtlich 6,0 %, nächstes Jahr vermutlich 2,6 % in Summe also fast 19 % in vier Jahren) mit den entsprechenden Personal- und Sachkostensteigerungen sowie mit zwischenzeitlich schwindelerregend gestiegenen Energiepreisen.

Diese Entwicklung ist, wie wir alle wissen, ausgelöst vor allem von der weltweiten Pandemie, der Lieferketten-Problematik, dem unsäglichen Ukraine-Krieg, dem von einer sehr niedrigen Basis stark gestiegenen Zinsenniveau und den weltwirtschaftlichen Folgen der Multi-Krise, zu der ja der NahostKonflikt hinzugekommen ist. Aber auch nationale Probleme, wie die Überbürokratisierung, die politischen Reformverzögerungen und die stets steigenden Erwartungen, was die Kommunen noch alles leisten sollen, machen uns sehr zu schaffen. Drei prominente Beispiele dafür:
Beispiel Nr. 1: wir wollen als Stadtkonzern schrittweise klimaneutral werden bis 2035 und müssen das auch aufgrund der rechtlichen Vorgaben bis 2040 auch. Im nächsten Tagesordnungspunkt dieser Sitzung behandeln wir, wo wir dabei aktuell bereits stehen. Welche Kosten dafür am Ende zu verkraften sind, wie wir sie eigentlich tragen können, ist leider offen und eine Umsetzbarkeit lässt sich bis dato nicht absehen. Nur das Ziel ist klar.
Beispiel Nr. 2: die Flüchtlingsunterbringung und die allgemeine Wohnungsversorgung. Seit zwei Jahren steigen die Zahlen der unterzubringenden Personen stets weiter an. Ob es jetzt durch die Entscheidungen von Bund und Ländern Anfang der Woche zu Reduzierungen kommt, ist unklar. Klar ist aber, dass der private Wohnungsbau weggebrochen ist und fast ausschließlich nur noch die Kommunen mit staatlicher Förderung im sozialen Wohnungsbau vorankommen, was aber weder ausreichend noch zufriedenstellend ist. Die Kommunen sind hier weiter unter Volllast, und die Folgewirkungen auf die gesamte Infrastruktur fordern sie ebenfalls maximal.
Beispiel Nr. 3: wir müssen ab September 2026 die Schulkind-Betreuung an 5 Wochentagen acht Stunden verlässlich bis auf höchstens 4 Wochen im Jahr, also auch in über der Hälfte der Schulferienzeiten, garantieren. Die Finanzierung dazu steht noch aus; Bund und Länder haben zwar im Mai dieses Jahres eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Aber die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums fehlt noch immer. Obwohl das GaFöG-Gesetz dafür bereits im Oktober 2021 beschlossen wurde und ab August 2026 wirken soll.Was der Bund noch unter Schwarz/Rot, kurz nach der Bundestagswahl am 26. September 2021, ausgelobt hat, ist gesellschaftspolitisch richtig. Es geht um die Absicherung wichtiger gesellschaftlicher Entwicklungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Fachkräftegewinnung und -erhaltung und der Chancengleichheit aller Kinder.
Aber es sind bis heute noch keine Voraussetzungen da, um als Kommune diesenRechtsanspruch ernsthaft erfüllen zu können. Wir müssen dafür die notwendigen Betreuungsräume herstellen mit Geld, das wir in der vorliegenden Finanzplanung erkennbar nicht haben. Wir müssen dafür zusätzliches Betreuungspersonal finden, dass es heute schon für die Kitas erkennbar nicht ausreichend gibt.
Und wenn wir davon ausgehen, dass die Personal- und Betriebskosten sich mit Elternbeiträgen und noch gar nicht bekannten staatlichen laufenden Beiträgen nur etwa zur Hälfte decken lassen, wie es etwa im Kita-Bereich der Fall ist, benötigen wir die zweite Hälfte der Finanzierung hierfür aus dem städtischen Haushalt, um diese Pflichtaufgabe nachhaltig finanzieren zu können. Denn der Bund hat hier einen einklagbaren Rechtsanspruch geschaffen.

Was der Bund aber nicht getan hat: einen nachhaltigen Finanzierungsweg bereitgestellt. In der aktuellen Finanzplanung konnten wir diese Beträge ab Beginn des Rechtsanspruches im September 2026 daher gar nicht einplanen – wir kennen noch nicht, was vom Land an Umsetzungsvorgaben und Finanzierungsbeiträgen kommen wird; folglich kennen wir die Höhe des Aufwands nicht; und wüssten wir sie, hätten wir die erforderlichen Mittel derzeit auch nicht. Wir gehen davon aus, dass wir spätestens im Frühjahr 2024 mehr wissen, und für den Haushaltsplanentwurf 2025 entsprechende Ansätze in der Finanzplanung einplanen müssen. Drei Beispiele, die zeigen, wie wir mit Anforderungen als Kommunen konfrontiert werden, die uns überfordern.
Und schon heute sind wir im Entwurf des Ergebnishaushalts 2024 mit einem geplanten Abmangel in Höhe von 6,3 Millionen Euro unterwegs, während in 2020, 2021 und 2022 noch positive Erträge, trotz zunächst negativer Planung, erzielt werden konnten. Diesen Effekt der deutlichen Verbesserung im Haushaltsjahr erwarten wir schon ab 2023 nicht mehr: aktuell sehen wir für 2023 ein Minus von 6 Millionen Euro, etwas weniger, als die 8,6 Millionen Euro im Plan. Und 2025 müssen wir wieder mit einem Defizit von 2,8 Millionen Euro rechnen. Erst 2026 und 2027 haben wir wieder ein knapp ausgeglichenes Ergebnis nach den vorliegenden Rahmendaten.

In der Folge können wir bei den Investitionen momentan nur noch weiterführen, was bereits läuft, und benötigen dafür die bereits in der bisherigen Finanzplanung eingeplanten Kredite vollständig. Was dazu führt, dass wir im Finanzhaushalt bei den Investitionen sehr limitiert sind. Mit den Kreditaufnahmen von 11 Millionen Euro in 2022, in diesem Jahr von 4,5 Millionen Euro, 2024 von geplanten 14 Millionen Euro und 2026 von 4,8 Millionen Euro können wir zwar alle laufenden Investitionen abschließen und übrigens auch erforderliche Ersatzbeschaffungen, aus den Abschreibungen erwirtschaftet, finanzieren.

Größere neue Vorhaben sind mit der vorliegenden Planung jedoch nicht möglich, auch nicht in der Schulkindbetreuung, wo wir als priorisiertes Projekt beispielsweise gerne ab Ende nächstes Jahr die Hungerbergschule mit dem Neubau einer Kleinsporthalle mit Mensa und Betreuungsräumen erweitert hätten. Wir werden also das dortige Provisorium der Betreuungsräume länger benötigen; die Kinder fahren zum Sportunterricht in der Halle mit dem Bus oder sind bei gutem Wetter im Freien.

Noch nicht finanziert ist ebenso eine notwendige Generalsanierung der Grundschule Höfen mit entsprechendem Raumprogramm und die ebenfalls in den kommenden Jahren erforderliche Kleinsporthalle mit Schulkindbetreuung an der Grundschule Schelmenholz. Wir arbeiten an allen drei Vorhaben zwar mit finanzierten Planungskosten im Hintergrund weiter, aber sind in der Finanzierbarkeit noch sehr weit weg von der Umsetzung. Das liegt an unserer Haushaltslage, aber auch an den effektiv zu niedrigen staatlichen Beiträgen, die wir vorsichtig mit rund 50 Prozent der echten Gesamtkosten taxieren müssen, auch wenn die Förderprogramme Fördersätze für die Programmflächen von teilweise 70% ausloben.
In den kommenden Jahren sind daher lediglich die Planungskosten für diese Vorhaben tragbar, nicht jedoch die Umsetzung. Wir müssen hier unfreiwillig, aber zwangsläufig, eine Pause einlegen. Anlass zur Sorge gibt uns obendrein, dass die Fördermittel für den Ausbau der Schulkindbetreuung zeitlich und betragsmäßig begrenzt nach dem Windhundverfahren vergeben werden könnten. Damit kann es uns passieren, dass wir erst dann die notwendigen eigenen Mittel bereit haben werden, wenn die Fördertöpfe bereits wieder geleert sind. Das wäre dann maximal ungünstig.

Von dieser Überlegung aus könnte man schon in Versuchung geraten, eine noch höhere Verschuldung in Kauf zu nehmen, um das wichtige gesellschaftliche Ziel der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung ab 2026 doch irgendwie zu erreichen.

Doch wir kommen schon jetzt in der Planung ohne neue Investitionen auf eine Verschuldung von 32 Millionen Euro im Jahr 2025. 2027 liegt sie immer noch bei 25 Millionen Euro. Damit sind wir an der Grenze des Machbaren angelangt. Wir können eine noch höhere Verschuldung im Kernhaushalt nicht verantworten.

Unsere Leistungsfähigkeit wird in der Planung durch weiter steigende Personalkosten, schon alleine durch die kommenden Tarifabschlüsse, begrenzt. Ebenso die steigenden Umlagen. Ein Wort zur Kreisumlage. Diese steigt 2024 auf einen neuen Rekordwert. 2021 betrug sie noch 204 Mio. Euro, 2022 lag sie bei 220 Mio. Euro, 2023 werden 244 Mio. Euro benötigt und für 2024 sind 260 Mio. Euro veranschlagt. Zwar soll nach dem Entwurf der Kreiskämmerei der Hebesatz um einen Punkt gesenkt werden, aber die von uns und allen anderen 30 Kreiskommunen benötigte Summe ist dennoch um 16 Mio. Euro höher als im Vorjahr, und der Kreis plant bereits ein negatives Ergebnis von 14 Mio. Euro in seinem Haushalt ein und löst seine Ergebnisrücklage fast vollständig auf. Das wiederum bedeutet für Winnenden eine Kreisumlage in Höhe von 17,85 Mio. Euro nächstes Jahr, 2,3 Mio. Euro mehr als noch 2022. Kreisweit gesehen ist das in etwa so, wie wenn man eine Stadt wie Winnenden als 32. Kommune zusätzlich hätte und dann rund 10 Prozent mehr an Aufkommen erhalten würde.

Daneben belasten uns die gegenüber den Schlüsselzuweisungen in den letzten Jahren stets höheren Finanzausgleichsumlagen. In Summe sind wir hier eine Netto-Zahler-Kommune.

Wir haben, so schreibt es die Kämmerei im Haushaltsplanentwurf keinen Einfluss auf diese Lasten von außen. Daher können wir nur unsere eigenen Einnahmen und Ausgaben beeinflussen. Da sind zunächst die Steuereinnahmen. Wir haben Ihnen eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer von 370 auf 390 Punkte in 2024 und in einem zweiten Schritt, der noch nicht zur Entscheidung ansteht, in 2026 auf 400 Punkte vorgeschlagen.
Für die Grundsteuer B sind es, unabhängig von der bereits festgelegten aufkommensneutralen Umstellung des Hebesatzes auf das neue Modell zum 1. Januar 2025, die explizite Erhöhung in 2024 auf 450 und ab 2026, dies Bedarf auch jetzt noch keiner Entscheidung, auf 470 Punkte (nach altem Recht). Für 2024 ist das eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer um 5,4 Prozent im Hebesatz. Bei der Grundsteuer B sind es 7,1 Prozent. Diese Erhöhungen liegen, wenn wir sehen, dass wir seit 2013 stabile Steuerhebesätze haben, und die Inflation von 2014 bis 2024 (Prognose 2024: 2,6 Prozent) insgesamt 25,8 Prozent beträgt (Quelle: www.finanz-tools.de, Statistisches Bundesamt und aktuelle Konjunkturprognose der Wirtschaftsweisen) noch relativ moderat. Sie bringen uns 1,7 Mio. Euro ein, davon 1,3 Mio. Euro Gewerbesteuer und 0,4 Mio. Euro Grundsteuer B.

Wollten wir auf die notwendige Steuererhöhung verzichten, müssten wir im vorliegenden Planwerk 1.700.000 Euro einsparen. Diese Überlegung war die erste, mehrheitliche Reaktion unserer Gemeinderatsfraktionen auf die im September eingebrachten Eckdaten, sie ist auch grundsätzlich richtig. Wir haben uns bereits vor Fertigstellung des Planwerks natürlich verwaltungsintern auch mit dieser Frage intensiv befasst.

Parallel zur Haushaltsplanaufstellung haben wir Ihnen im Sommer die Liste aller freiwilligen Aufgaben mit ihren Ansätzen übersandt, damit Sie sich in den Fraktionen hiermit befassen können. Das haben Sie getan und ihre Vorschläge liegen seit Oktober auf dem Tisch, stehen öffentlich online, wurden in der Zeitung berichtet und können somit öffentlich debattiert werden. Wir haben es so vorgesehen, dass wir im Rahmen der halbtägigen Haushaltplanberatung daher die Freiwilligkeitsleistungen Punkt für Punkt durchgehen und festlegen, wie wir jeweils vorgehen. Dazu ist anzumerken, dass parallel die Verwaltung bei der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs sämtliche Kürzungsmöglichkeiten wie erwähnt bereits mitbetrachtet hat. Zum Teil sind Ihnen daher bereits beschlossene Verbesserungen vorgelegt worden.

Es muss daher in jedem Einzelfall jetzt genau besprochen werden, wo schon gekürzt wurde, beispielsweise in der Kulturarbeit und ob weitere Kürzungen sinnvoll, machbar und verantwortbar sind. Am Beispiel der Kulturarbeit sind dann Fragen zu stellen, ob es überhaupt vertretbar wäre, hier noch mehr zu kürzen, wir werden abwägen und zusammen entscheiden, und dies dann in jedem einzelnen Bereich.

Bei einigen Bereichen, die auch, freiwillig sind, läuft es übrigens womöglich genau in die umgekehrte Richtung. Ich will zwei Beispiele ansprechen. Einmal die Musik- und Kunstschule. Hier haben wir bereits für die Gehälter der Dozenten eine haustarifliche Anpassung entlang der TVöD-Entwicklung machen müssen, um die Lehrkräfte für die Zukunft zu halten und planen die vollständige Anpassung des Haustarifs an den TVöD ab 2025 aus eben diesen Gründen. Zugleich muss auch in dem Bereich konsolidiert werden, aber hier zeigen sich enge Grenzen des Möglichen, über die aber gesprochen werden muss.
Ein zweites Beispiel ist die VHS. Hier stehen aktuell ebenfalls noch kommunale Entscheidungen an, letztlich sogar zur Sicherung des Fortbestands. Wir werden hier also womöglich mehr aufwenden, und nicht weniger, wenn wir keine gravierenden Einschnitte bis hin zur Frage der weiteren Existenz der Einrichtung machen wollen.

Ein letzter Bereich, den ich anspreche, sind unsere Stadtwerke. Der Wirtschaftsplan-Entwurf 2024 befindet sich gerade in Arbeit, Sie erhalten ihn zur halbtägigen Haushaltsplanberatung. Wir wissen dann auch, ob der Bäderzuschuss für das generalsanierte Wunnebad ab nächstes Jahr, wenn das Bad ab Sommer runderneuert in Betrieb geht, noch ausreicht, und müssen ggf. auch hier noch Vorsorge treffen. Eine Stammkapitalstärkung mit 600.000 Euro ist darüber hinaus bereits vorgesehen, da unsere Stadtwerke zahlreiche Investitionsvorhaben, zum Beispiel auch im Zuge des Ausbaus der klimafreundlichen Wärmeversorgung vornehmen.
Damit sehen Sie: wir sind in einer sehr angespannten Lage und benötigen nun unaufgeregte Überlegung und eine konzentrierte Debatte, um in Ruhe wichtige und vor allem richtige Entscheidungen fürs kommende Jahr und die kommenden Jahre zu treffen. Die Grundlagen dafür haben wir Ihnen hoffentlich in guter Weise vorbereitet und hoffen nun auf einen guten Verlauf der anstehenden Haushaltsberatungen. Herr Bürgermeister Haas wird Ihnen nun gerne seine Überlegungen im Rahmen seiner Haushaltsrede übermitteln.