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Haushaltsrede zur Einbringung des Haushaltsplans 2024; Finanzplan und Investitionsmaßnahmen 2025 - 2027 der Stadt Winnenden und des Eigenbetriebs „Stadtbau Winnenden"

Haushaltsrede zur Einbringung des Haushaltsplans 2024; Finanzplan und Investitionsmaßnahmen 2025 - 2027 der Stadt Winnenden und des Eigenbetriebs „Stadtbau Winnenden“. Vorgetragen in der Sitzung des Gemeinderats am9. November 2023- es gilt das gesprochene Wort –

Bürgermeister Jürgen Haas

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Holzwarth, 
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, 
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
meine Damen und Herren,

die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte ist weiterhin durch äußerst schwierige Rahmenbedingungen geprägt. Zum anhaltenden Krieg in der Ukraine kam der Krieg in Nahost hinzu. Krisen, die unsere Welt ins Wanken bringen können. Besonders die Zurückhaltung beim Konsum belastete die deutsche Wirtschaft im Sommerquartal. Das Bruttoinlandsprodukt verringerte sich laut Statistischem Bundesamt von Juli bis September um 0,1 %, auf das ganze Jahr betrachtet wird ein Minus um 0,4 bis 0,6% erwartet. Andererseits verzeichnen einige Kommunen ein Einnahmeplus bei der Gewerbesteuer, das viele Begehrlichkeiten für Ausgaben weckt. Die Ökonomen hoffen auf eine Kehrtwende 2024. Die sogenannten „Wirtschaftsweisen“ gehen in ihrem Jahresgutachten davon aus, dass die deutsche Wirtschaft im nächsten Jahr wohl wieder wächst – aber nur verhalten mit einer Prognose um 0,7%.
Wir als Vertreter des Vorsichtsprinzips mit der Brille eines Kaufmanns raten angesichts dieser Aussichten eher zur Zurückhaltung, denn die Zukunft muss seriös und vernünftig gestaltet werden. Mit den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung sind die vorläufigen finanziellen Eckdaten bekannt. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte 2023 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Den Ergebnissen zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen im laufenden Haushaltsjahr 2023 schlechter als noch in der Mai-Schätzung erwartet. Dies dürfte maßgeblich auf die schwächere Entwicklung der Wirtschaftsleistung zurückzuführen sein. Im nächsten Jahr, für das wie eingangs erwähnt eine konjunkturelle Erholung erwartet wird, wurde der Schätzansatz gegenüber Mai nur wenig nach oben angepasst. Für die Jahre ab 2025 werden zwar insgesamt begrenzte Mehreinnahmen erwartet. Beim Bund stehen dem aber, aufgrund einer Verschiebung ab dem Jahr 2026, deutlich höhere EU-Abgaben gegenüber. Das führt zu massiven Belastungen des Bundeshaushalts in den Folgejahren.
Für unseren Haushalt bedeutet dies per Saldo für die Jahre 2024 bis 2027 eine Verschlechterung i. H. v. 138 T€.
Allein für das Planjahr 2024 müssen aufgrund Wenigerzuweisungen bei der Einkommensteuer rund 300 T€ gegenfinanziert werden.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende Oktober mitgeteilt, den Leitzins unverändert bei 4,5% zu belassen. Dies signalisiert eine scheinbare Stabilisierung auf den Finanzmärkten. Die Inflation ist deutschlandweit zuletzt gesunken von 6,1% im August kommend auf 4,5% im September und nun mit 3,8% im Oktober.

Haushaltsentwicklung 2023: 

Nach den Hochrechnungen der Stadtkämmerei wird der Ergebnishaushalt mit einem Defizit von voraussichtlich 5,1 Mio. € abschließen, das entspricht einem verbesserten Saldo von rund 3,5 Mio.€ zum geplanten Gesamtergebnis von – 8,6 Mio. € laut Haushaltssatzung. Dies liegt insbesondere an der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, die den Planwert von 24 Mio. € um voraussichtlich 1,5 Mio. € übersteigen werden, sowie an Wenigeraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen. Die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushalts verbessern den Barmittelbestand um rund 1,7 Mio. € im Vergleich zum Planansatz.
Mit dem 2. Finanzzwischenbericht, den die Stadtkämmerei zur halbtägigen Haushaltsplanberatung am 28.11.2023 vorlegen wird, kann es noch zu Veränderungen bei der Kreditaufnahme kommen. Dies hängt auch davon ab, wie viele Investitionsauszahlungen, die in Vorjahren veranschlagt wurden, letztlich noch abfließen. An Kreditsumme haben wir in 2023 bisher 4,5 Mio. € (KfW-Kredite) aufgenommen.
Haushalt 2024: 

Wie Sie dem Haushaltsplanentwurf entnehmen können, werden für die Jahre 2024 und 2025 negative ordentliche Ergebnisse ausgewiesen, die durch die vorhandene Ergebnisrücklage (in Summe vsl. 10,8 Mio. €) aus Vorjahren ausgeglichen werden können. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 planen wir mit positiven Zahlen im Ergebnishaushalt. Damit halten wir die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ein, die für die Genehmigungsfähigkeit den Haushaltsausgleich vorschreibt.
Der Ergebnishaushalt hat bei den Aufwendungen ein Volumen von 108.584.800 €, auf den ersten Blick rund 3,8 Mio. € höher als im laufenden Haushaltsjahr. Die Erträge belaufen sich auf 102.259.900 €, das ist eine Steigerung um rund 6 Mio. €. Damit gleicht sich der Ergebnishaushalt um etwa 6,3 Mio. € nicht aus. Unter Berücksichtigung der reinen zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen kann in 2024 auch keinLiquiditätsausgleich erzielt werden. Die Kassenmittel werden durch den Ergebnishaushalt um 1,149 Mio. € belastet.
Zur Wahrheit gehört, dass bis zur Erreichung des vorläufigen ordentlichen Ergebnisses von – 6,3 Mio. € verwaltungsinterne Einsparungsmaßnahmen und Kürzungen von über 10 Mio. € vorausgingen.
Steuererträge:

Die Haushaltszahlen wurden auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung entwickelt. Wir sind deshalb noch gespannt auf weitere Zahlen des Finanz- und Innenministeriums BW bezüglich der konkreteren Planung für den Haushalt 2024 mit der mittelfristigen Finanzplanung und erwarten diese bis zur halbtägigen Haushaltsplanberatung am 28.11.2023.
Im mehrstufigen Haushaltsausgleichsverfahren stehen neben Kürzungen bei den Aufwendungen auch die Erzielung von höheren Einnahmen als probates Mittel zur Verfügung. Darunter fallen Gebühren aus erbrachten Verwaltungsleistungen, die regelmäßig zu kalkulieren sind, um den gesetzten Kostendeckungsgrad einzuhalten. Wir streben hier einen kürzeren zeitlichen Abstand und eine Vereinheitlichung der Überprüfung der Gebührensätze an. Wir schlagen zur Stabilisierung des Ergebnishaushalts vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2024 um 20 Punkte v. H. auf dann 390 v. H. zu erhöhen.Bei der Gewerbesteuer gehen wir folglich von einem Ansatz von 25,798 Mio. € aus. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sollen nach Vorschlag der Verwaltung ebenfalls erhöht werden, und zwar ab 2024 um jeweils 30 v. H. Dies wären die ersten Veränderungen bei den Hebesätzen seit dem Jahr 2013.Verständlich, dass Steuererhöhungen nicht beliebt sind, aber diese Einnahmen werden benötigt und sind als letztes Mittel zur Haushaltskonsolidierung dringend erforderlich.
Die Eigenmittel würden ohne die Mehreinnahmen bis Ende 2024 nicht ausreichen, um die geforderte Liquiditätsreserve vorhalten zu können. Und ohne liquide Mittel würden alle künftigen Anschaffungen und Investitionen komplett durch Fremdkapital, also durch noch höhere Kredite finanziert werden. Diese Entwicklung wollen wir vermeiden, denn hier sehen wir auch die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts gefährdet. Das Inkrafttreten der Grundsteuerreform ist mit Wirkung zum 01.01.2025 vorgesehen. In der Gesamtauswirkung soll die Grundsteuerreform grundsätzlich zu keinen Mehreinnahmen im städtischen Haushalt führen. Für die Ermittlung eines aufkommensneutralen Gesamtbetrags ist eine möglichst hohe Datenlage erforderlich.

Ab 2026 benötigen wir rein rechnerisch weitere Hebesatzerhöhungen, um den Ergebnishaushalt zu stärken.
Ohne die eingeplanten Steuer-Mehreinnahmen in 2024 und 2024 können wir aus heutiger Sicht festhalten, dass die Entnahme aus vorhandenen Ergebnis-Rücklagen der Vorjahre nicht ausreichen würden, um die veranschlagten Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen. Die Folge wäre daraus, dass der danach verbleibende Fehlbetrag nach drei Jahren Verlustvortrag mit dem Basiskapital zu verrechnen ist. Alternativen zu Hebesatzerhöhungen in 2026 wären weitere Einsparungen oder pauschale Kürzungen mittels Einstellung eines globalen Minderaufwands.
Wir schließen nicht aus, dass wir bei gesicherten Zahlen und einer positiven Entwicklung bei den Eigenmitteln die Hebesätze später wieder senken können, aber Stand heute sind die beschriebenen Erhöhungen für 2024 schlichtweg alternativlos für eine solide Haushaltsführung.
Kommen wir nun zu den Aufwendungen im Ergebnishaushalt:

Die Entscheidung, den Hebesatz für die Kreisumlage im nächsten Jahr um 1,0% auf 32,5% zu senken, führt trotzdem nominal gerechnet für die Stadt Winnenden zu höheren Zuweisungen an den Kreis aufgrund der gestiegenen Steuerkraftsumme. Die Personalaufwendungen im Planungsjahr 2024 werden mit 36,73 Mio. € veranschlagt, das sind rund 4,22 Mio. € mehr als im Vorjahr. Diese Zahl war die Basis für die Planung der Personalaufwendungen 2024, aktualisiert um absehbare Änderungen. Neue Stellen, Stellenveränderungen, Beförderungen und Höhergruppierungen wurden soweit bekannt detailliert zugeordnet und eingerechnet. Allein der Anteil der Personalaufwendungen, welcher durch den Tarifabschluss zustande kommt, beträgt rd. 2,87 Mio. € mehr für das Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023. Die Anzahl der neu geschaffenen Stellen 2024 beträgt insgesamt 17,77 VZÄ, davon 0,15 VZÄ in der Verwaltung (3 wegfallende Stellen durch die Ausgliederung des SG Vermessung zu den Stadtwerken ist dabei berücksichtigt), 1,76 VZÄ in der schulischen Betreuung, 15,86 VZÄ im Bereich Kitas und Jugendreferat.
Der Personalbestand zum 30.06.2023 ist weiter gestiegen und beträgt 582 Beschäftigte und 83 Beamte (insgesamt 665) in Voll - oder Teilzeitbeschäftigung.
Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztages-Betreuung im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2026/2027 löst spätestens zu diesem Zeitpunkt im Sozial- und Erziehungsdienstbereich einen noch höheren Personalbedarf aus.
All die genannten Entwicklungen führen im Ergebnis betrachtet zu noch höheren Aufwendungen im Haushalt; nur über einen dauerhaft stabilen Ergebnishaushalt lassen sich letztendlich Kreditaufnahmen begrenzen und die Verfügbarkeit von liquiden Mittel sichern. In diesem Zusammenhang noch folgende Anmerkungen zu unseren Stadtwerken. Unser Tochterunternehmen ist insbesondere mit der laufenden Maßnahme „Sanierung und Erweiterung Wunnebad“ beschäftigt, die planmäßig bis Juli 2024 fertiggestellt werden soll. Es sind Nachträge und die allgemein bekannten Preissteigerungen bei verschiedenen Gewerken zu verzeichnen.
Für den jährlichen Abmangelausgleich zwischen der Stadt und der Stadtwerke Winnenden GmbH sind 1,35 Mio. € im Haushalt eingestellt. Wir gehen davon aus, dass der Betrag künftig nicht ausreicht. Neue Erkenntnisse werden mit Bekanntgabe des Wirtschaftsplans 2024 durch die Geschäftsführung der Stadtwerke vorliegen. Ein etwaiger höherer Abmangel ist in unserem Planwerk noch nicht enthalten und damit nicht finanziert.
Ob wir weitere Belastungen und/oder Entlastungen bekommen werden, zeigt sich mit der 1. Änderungsliste, die wir zur halbtägigen Haushaltsberatung am 28. November vorlegen werden.
Finanzhaushalt:
Der Finanzhaushalt hat ein Investitionsvolumen von 33,7 Mio. €. Leider wird der Ergebnishaushalt keine überschüssigen Mittel erwirtschaften, um damit Investitionen tätigen zu können. Die Einzahlungen aus Zuschüssen, Grundstückserlösen, Kreditrückzahlungen der Stadtwerke und der Veräußerung von beweglichem Vermögen werden diese Investitionen nicht ganz decken können, so dass ein Finanzierungsmittelbedarf von rund 13 Mio. € entsteht. Als Saldo verbleibt eine negative Änderung des Finanzierungsmittelbestands i. H. v. rund 1,5 Mio. €. Die Verschuldung unserer Stadt wird zunehmen. Wir werden Stand heute neue Kredite i. H. v. 13,95 Mio. € aufnehmen müssen. Zielvorgabe dabei ist, dass die Gesamtverschuldung bis 31.12.2027 maximal 25 Mio. € betragen soll. Seit dem Jahr 2023 wird auf die Bildung von Ermächtigungsresten verzichtet, um eine bessere Übersicht der tatsächlich geplanten Mittel zu ermöglichen.
Ansätze, die voraussichtlich im geplanten Jahr nicht abfließen, sind bereits mit der Mittelanmeldung für das nächste Haushaltsjahr zu berücksichtigen und somit als Planansatz im Haushaltsplan sichtbar. Das Regierungspräsidium (RP) als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat im letzten Haushaltserlass darauf hingewiesen, dass für eine geordnete Haushaltsführung die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse gemäß § 95 b Gemeindeordnung (GemO) unerlässlich sei. Die Stadt wurde daher gebeten, die ausstehenden Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse zeitnah dem RP zu übersenden.
Hier können wir Ihnen mitteilen, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2018 in den „Endzügen“ ist. Dank einer personellen Aufstockung in der Anlagenbuchhaltung sind wir gut vorangekommen, so dass wir beabsichtigen, die folgenden Abschlüsse nach und nach fertigzustellen und in die Gremien einzubringen.Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat sich für die Monate Dezember 2023 und Januar 2024 zur Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 angekündigt. Wir freuen uns auf diese Prüfung und deren Ergebnis, das uns mit Blick auf die kommenden Jahresabschlüsse Rechtssicherheit und Planbarkeit geben wird.
Mit den Fortsetzungsinvestitionen können wir im Finanzplanungszeitraum wichtige Aufgaben abschließen. Auch hier sind die bisherigen Kosten, soweit bekannt, nach oben angepasst worden. Aufgrund fehlender Finanzmittel konnten leider viele Maßnahmen nicht in die Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen werden. Teilweise sind hier bisher nur Planungskosten eingestellt, hier verweisen wir auf die Vorlage-Nr. 180/2023 zu den Haushaltseckpunkten.
Zum Haushaltsplan des Eigenbetriebs Stadtbau:  Mit der Flüchtlingswelle 2015 haben die Kommunen die Aufgabe bekommen, im Rahmen der Anschlussunterbringung weiteren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Um mit dieser Aufgabe nicht den städtischen Haushalt, der genügend andere Pflichtaufgaben zu erfüllen hat, zu belasten, wurde 2016 das Sondervermögen „Eigenbetrieb Stadtbau Winnenden“ gegründet. Weiter wurde dem Eigenbetrieb die Aufgabe zugewiesen, bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Aufgabenerfüllung ist der Eigenbetrieb gut vorangekommen. In Unterkünften des Eigenbetriebs sowie in vom Eigenbetrieb angemieteten Wohnungen leben derzeit 285 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung (Stand September 2023). Daneben hat der Eigenbetrieb 33 Mietverhältnisse mit insgesamt 101 Mietern. Aufgrund der weiterhin angespannten Situation auf dem sozialen Wohnungsmarkt ist die Dringlichkeit der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nach wie vor hoch.
Die Schaffung von Wohnraum und die Erfüllung der Anforderungen soll weiter mit folgenden Projekten umgesetzt werden:- Festwiese Birkmannsweiler- Hofkammerstraße, Birkmannsweiler- Am Hambach, Ruitzenmühle- Bauvorhaben Douglasienweg
Alle diese Investitionen werden im Eigenbetrieb über Zuschüsse und Kredite finanziert. Die Refinanzierung der Kredite erfolgt weitgehend über Sozialleistungen im Bereich der Anschlussunterbringung sowie über Mieten und Abmangelbeträge, die aus dem städtischen Haushalt kommen. Im Wirtschaftsplan 2024 wird der Abmangelbetrag mit 55 T. € prognostiziert. Auf der anderen Seite erhält der städtische Haushalt 228 T. € an Kostenerstattungen für Verwaltungsleistungen, die städt. Personal für den Eigenbetrieb erbringen (z.B. für Buchhaltungsaufgaben, Bauunterhaltungsbetreuung, Mietverwaltung). Zur Finanzierung der Bauvorhaben sind im Jahr 2024 Kreditaufnahmen in Höhe von 13,5 Mio. € eingeplant, u. a. zur Finanzierung des „Neubau Douglasienweg“.
Im Finanzplanungszeitraum sind Kreditaufnahmen in Höhe von 7,1 € Mio. € (Jahr 2025) und 520 T. € (Jahr 2027) vorgesehen. Die Verschuldung wird in 2024 um geplant 14,8 Mio. € auf insgesamt 34,6 Mio. € bis Jahresende steigen. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraum 2027 wird mit einer Verschuldung des Eigenbetriebs mit rund 42 Mio. € gerechnet. Trotz dieser finanziellen Entwicklungen stehen wir zum Eigenbetrieb, da er originär städtische Aufgaben im Rahmen der Schaffung sozialen Wohnraums übernommen hat und diese auch erfüllt.
Meine Damen und Herren, die Haushaltsplanung 2024 mit Finanzplanung bis 2027 liegt nun als Entwurf in Ihren Händen. Die Verwaltung hat im Sommer eine Liste von Einsparmöglichkeiten im Rahmen der geforderten Haushaltskonsolidierung erarbeitet und den Gremien vorgelegt.
Die Fraktionen haben inzwischen dazu Stellung bezogen und auch eigene Vorschläge eingebracht, die die Verwaltung gerne aufnimmt, prüft und bewertet. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Wir wissen, dass die kommenden Beratungen nicht einfach werden, aber sicherlich wird am Ende bestimmt ein gutes Ergebnis für die Stadt Winnenden herauskommen.

Bei Rückfragen, dürfen Sie sich gerne an mich oder direkt an die Stadtkämmerei wenden.

Dem gesamten Team der Stadtkämmerei danke ich sehr für die Erstellung des Planentwurfs und die Aufarbeitung der Finanzzahlen, insbesondere Herrn Schmalz. Herrn Frottier wünsche ich eine glückliche Hand und freue mich, dass er seit rund einem Monat mit an Bord ist. Der Dank gilt auch allen Ämtern für die nachvollziehbaren Haushaltsanmeldungen und für die kritischen, aber zielführenden Beratungen und dem ein oder anderen zurückstellen von Aufgaben angesichts des engen Finanzrahmens.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkei