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Gebührenordnung für den Schwaikheimer Torturm in Winnenden

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Gebühren 
1. Für die Überlassung nach §2 Abs.2 werden je Benutzungstag Gebühren in Höhe von 63,-€ festgesetzt. In diesem Pauschalbetrag sind die Kosten für Wasser, Abwasser, Stromverbrauch und Warmwasserzubereitung enthalten . Die Reinigung ist vom Benutzer vorzunehmen. Sollte sie nicht ordnungsgemäß erfolgen, werden die entstehenden Kosten zusätzlich entsprechend der aufgewendeten Zeit in Rechnung gestellt . Sofern die Heizung benötigt wird ist eine Heizungspauschale von 32.-€ je Benutzungstag zu bezahlen. Gebührenschuldner ist der verantwortliche Benutzer. Die Gebühren sind privatrechtliche Entgelte. Sie werden mit Erteilung der Benutzungsgenehmigung fällig.

2. Sofern eine bereits genehmigte Veranstaltung ausfällt und der Stadt Kosten entstanden sind können diese in Rechnung gestellt werden.

3. Die Benutzung im Rahmen der Öffnungszeiten des Heimatmuseums durch den Historischen Verein sowie die Sitzungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte des Historischen Vereins sind grundsätzlich gebührenfrei. Die Reinigung erfolgt in diesen Fällen durch den Historischen Verein.

4. Im übrigen kann die Stadt bei Veranstaltungen , welche überwiegend im öffentlichen Interesse liegen die Gebühren ermäßigen bzw. erlassen.

Inkrafttreten 

Diese Gebührenordnung wurde durch den Beschluss des Gemeinderats vom 15. September 1992 festgest und durch Beschluss vom 15. Dezember 1998 geändert.
Die Änderung tritt am 01. Januar 1999 in Kraft.
Änderung laut Beschlussfassung des Gemeinderats vom 24.07.2001 . Die Gebührensätze in „EURO“ treten am 01.01.2002 in Kraft.
Mit Wirkung vom 01.01.2024 tritt eine neue Gebührenordnung in Kraft die vom Gemeinderat der Stadt Winnenden am 12.12.2023 beschlossen wurde.