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Beteiligungsbericht der Stadt Winnenden 2022

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1. Nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Stadt Winnenden zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.

2. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Beteiligungsbericht 2022 zur Kenntnis genommen. Der Beteiligungsbericht 2022 wird nach § 105 Abs. 3 i.V.m. § 105 Abs. 1 Nr. 2b GemO bekannt gegeben und liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis 12.04.2024 während den Öffnungszeiten der Stadtkämmerei bei der Stadtverwaltung Winnenden, Stadtkämmerei, Marktstraße 26, öffentlich aus.