Bekanntmachungstext
Zweckverband Wasserversorgung Berglen-Wieslauf - Sitz Rudersberg
Wirtschaftsplan 2024
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Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 24.10.2023 über die Festsetzung des einstimmig beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024 ist vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit Erlass vom 09.11.2023 bestätigt worden. Der auf 570.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und der auf 400.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt. Der Wirtschaftsplan 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt:
1. im Erfolgsplan
mit Erträgen von 1.079.875 €
mit Aufwendungen von 1.079.875 € und einem Jahresergebnis von - € 2. im Liquiditätsplan
a) laufende Geschäftstätigkeit
mit Einzahlungen von 1.059.875 € mit Auszahlungen von 852.875 € und einem Zahlungsmittelüberschuss von 207.000 € b) Investitionstätigkeit
mit Einzahlungen von 20.000 € mit Auszahlungen von 605.000 € und einem Finanzierungsmittelbedarf von - 585.000 € c) mit einem Finanzierungsmittelbedarf - Saldo aus a) und b) mit -378.000 €
d) Finanzierungstätigkeit
mit Einzahlungen von 570.000 € mit Auszahlungen von 264.850 € und einem Finanzierungsmittelüberschuss von 305.150 € e) mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands =
Saldo aus c) und d) -72.850 € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 570.000 €
4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 400.000 €
5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von 200.000 €
6. Die Mehrjährige Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre bis 2027 wird festgestellt.
7. Festkostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 1 der Verbandssatzung umgelegt. Es entfallen ca. 11.592 EUR auf 1 l/s Beteiligungsquote.
8. Betriebskostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 2 der Verbandssatzung entsprechend dem Wasserverbrauch umgelegt. Die Umlage beträgt ca. 0,5187 EUR/m³.
9. Eigenvermögensumlage: Eine Erhebung ist nicht vorgesehen.
10. Über die Umlagen erfolgt jährliche Abrechnung. Bis dahin werden dem Aufwand und Bedarf entsprechende Abschlagszahlungen auf die Umlagen erhoben. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe den Umlagen hinzugerechnet.
Rudersberg, den 13.11.2023
Ahrens
Verbandsvorsitzender